Bei unsachgemässer Anwendung bestimmter Hightech-Geräte und Behandlungen besteht ein erhöhtes Risiko für die Haut sowie die Gesundheit der Kundinnen und Kunden.
Aus diesem Grund ist seit dem 1. Juni 2024 ein neues Bundesgesetz in Kraft getreten, das für den Einsatz dieser Geräte eine zusätzliche Ausbildung zur Grundausbildung als Kosmetiker/in vorschreibt.
Betroffen sind insbesondere
Radiofrequenz (RF) Gesicht und Körper
Lichttherapie
Carbon Peeling Laser
Plasma Pen
Ultraschall Gesicht und Körper
Ultraschall-Peeling
EMS Gesicht und Körper
Mesoporation
Kavitation Körper
IPL
Stosswellen Körper
Lipo Laser Körper
Kryolipolyse Körper
Laser Gesicht und Körper
Laser Permanent-Make-up und Tattoos
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Modulausbildung (ca. 8–12 Ausbildungstage) und bestandener Prüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis V-NISSG. Dieser Ausweis ist ab Juni 2024 verpflichtend, um mit den genannten Geräten und Technologien arbeiten zu dürfen.
Verpassen Sie nicht diese Chance!
Die nächste Klasse startet am 07.04.2026
