Sachkundenachweis V-NISSG

Bei unsachgemässer Anwendung bestimmter Hightech-Geräte und Behandlungen besteht ein erhöhtes Risiko für die Haut sowie die Gesundheit der Kundinnen und Kunden.

Aus diesem Grund ist seit dem 1. Juni 2024 ein neues Bundesgesetz in Kraft getreten, das für den Einsatz dieser Geräte eine zusätzliche Ausbildung zur Grundausbildung als Kosmetiker/in vorschreibt.

Betroffen sind insbesondere

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Modulausbildung (ca. 8–12 Ausbildungstage) und bestandener Prüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis V-NISSG. Dieser Ausweis ist ab Juni 2024 verpflichtend, um mit den genannten Geräten und Technologien arbeiten zu dürfen.

Verpassen Sie nicht diese Chance!

Die nächste Klasse startet am 07.04.2026

Vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) aufgelistete Prüfungsstelle für die Ausstellung von Sachkundenachweis/en gemäss V-NISSG🇨🇭